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Mobile Kranken- und Gesundheitspflege Schwester Dina
Wichtige Informationen zum neuen Gesetz!
Wie einige schon mitbekommen haben, war ich am Mittwoch auf dem Seminar: Die neuen Betreuungs- und Entlastungsleistungen! Da wurde auch über das neue Pflegestärkungsgesetz II gesprochen, welches zum 01.01.2016 in Kraft tritt! Was im nächsten Jahr auf Pflegebedürftige und Ihre Angehörigen zukommt, ist nichts gutes, wenn es sich um Neueinstufungen bzw. Höherstufungen handeln sollte! Denn die bisherigen Pflegestufen werden abgeschafft und Pflegegrade werden eingeführt! Und diese Kriterien sind dermaßen erschwert worden, das die meisten Anträge ohne Erfolg bleiben werden! Deshalb meine Bitte an Euch alle! Wer jemanden kennt, der in dieser Situation ist, sollte sich schnellstmöglichst um einen Antrag kümmern, denn es gilt der Tag der Antragstellung! Wer sich damit nicht auskennt, kann sich gerne an mich wenden!
Aktuell erhalten über 2,5 Millionen Menschen Leistungen aus der Pflegeversicherung. Rund zwei Drittel von ihnen bekommen ambulante Leistungen, ein Drittel stationäre. Dabei ist ein großer Teil der empfangsberechtigten Personen ist nicht in der Pflegeversicherung erfasst. Bei vielen Leistungsempfängern liegt eine falsche Pflegestufe vor. Grund ist meist die knapp bemessene Begutachtungszeit durch den MDK, den Medizinischen Dienst der Krankenkassen. Dadurch kann für den Gutachter ein Bild entstehen, das weit vom tatsächlichen Pflegebedarf und -aufwand abweicht und eine inkorrekte Einstufung der Pflegebedürftigkeit zur Folge hat.
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